Schulbetrieb ab 5. September 2022

  • Ein positives Testergebnis (Antigen und PCR) ist weiterhin sofort zu melden. Ein positives Antigen-Testergebnis muss innerhalb von 48 Stunden mittels PCR Test validiert (und ebenfalls gemeldet) werden.
  • Es besteht grundsätzlich keine Testpflicht. Wir ersuchen dennoch, die zur Verfügung gestellten Antigen-Tests auf freiwilliger Basis regelmäßig durchzuführen. 
  • Personen mit positivem Testergebnis UND spezifischen Symptomen melden sich krank und übermitteln eine Krankmeldung. Der Besuch der Schule ist nicht gestattet.
  • SchülerInnen mit positivem Testergebnis OHNE Symptome müssen die Schule besuchen. Für sie besteht DURCHGEHEND FFP2-Maskenpflicht.